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Abfälle aus dem privaten Bereich, wie z.B. sperrige Gegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder Masse nicht mit dem Restmüll entsorgt werden können, mit Ausnahme von gefährlichen Abfällen. |
Das darf hinein: |
Sperrige Abfälle aus dem privaten Bereich |
Gemischte Abfälle aus der Räumung von Keller, Garagen, Dachböden und Wohnungen |
Textilien, Geschirr |
Möbel (auch Polstermöbel), Matratzen |
Teppiche und andere Bodenbeläge |
Spielzeug |
Sämtliche Kunststoffabfälle (Kisten, Tröge, Gartenmöbel,..) |
elektr. Kleingeräte (werden aber von allen Abfallsammelstellen der Gemeinden kostenlos entgegengenommen) |
Fenster, Türen |
Paletten, Obststeigen, Kisten, Holzabfälle |
Metallkisten, leere Farbdosen |
Weis- und Buntglas |
Kartonagen, Papier |
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Das darf nicht hinein: |
Biomüll |
Gefährliche Abfälle wie z.B.:
Batterien
Kühl- und Klimageräte
Öle, Fette
Volle Farb- und Lackdosen
Medikamente
usw. |
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