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Leichtverpackungen aus Kunststoff, Materialverbunden, Holz, Textilien und Keramik gehören in den Sammelbehälter mit gelbem Deckel bzw. in den „Gelben Sack“. |
Pünktlich sauber! Wir führen die Abholung im Rahmen der Verpackungsverordnung durch.
Das darf hinein: |
Kunststoff-Flaschen (z.B.: für Getränke, Putzmittel oder Kosmetika) |
Joghurt- und Trinkbecher (bitte gestapelt) |
Kunststoff-Folien und -Säcke |
Kunststoffkanister |
Plastiksackerl |
Tiefkühlverpackung (kunststoffbeschichtete Kartons) |
Kunststofftuben (z.B.: Zahnpaste) |
Kunststoffdeckel und -verschlüsse |
Holzsteigen (Obst und Gemüse) |
Jute- und Kartoffelsäcke |
Blisterverpackungen |
Obstschalen |
Styroporverpackungen (auch Verpackungschips) |
Schaumgummiverpackungen |
Getränkepackerl (z.B.: Tetrapack) |
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Das darf nicht hinein: |
Kunststoffe, die keine Verpackungen sind (Kinderspielzeug) |
Verpackungen aus Metallen, Papier oder Glas |
Bodenbeläge |
Gartenschläuche |
Kleidungen und Windel |
Elektrikerrohre |
Installations- und Abflussrohre |
Fleisch- und Agrarfolien |
Kunststoffgießkannen |
Andere Gegenstände aus Kunststoff (Nichtverpackungen) |
Getränkekisten |
Video- und CD-Hüllen |
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Die gesammelten Abfälle werden in der Sortieranlage händisch, gemäß den Vorgaben der ARGEV in verschiedene Kunststoffarten getrennt sortiert.
Die nun vorsortierten Fraktionen werden zu Ballen verpresst und für den Transport zur Wiederverwertung bereitgestellt. Aus der Restfraktion werden noch Fremdstoffe wie Restmüll und Nichtverpackungen entfernt. Die verbleibende Mischkunststoff-Fraktion (kleine, stark verschmutzte Kunststoff-Verpackungen) wird ebenfalls verpresst und in erster Linie thermisch aber auch stofflich verwertet. |
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